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Non-Compliance-Geräte

Neben den „klassischen“ herausnehmbaren und festen Zahnspangen kommen weitere Behandlungssysteme bei gegebener Indikation in Betracht.

Mit der sogenannten Non-Compliance-Technik können auch komplexe Fehlstellungen korrigiert werden. Häufig kommen dabei sogenannte Minischrauben/Pins/Miniimplantate zum Einsatz. Bei Jugendlichen kann mit Non-Compliance-Geräten unter anderem ein Überbiss korrigiert oder ein zu schmaler Oberkiefer verbreitert werden. Bei Platzmangel kann mit Non-Compliance-Geräten Platz geschaffen werden, damit sich alle Zähne in den Zahnbogen einordnen können; auch ein Lückenschluss bei fehlenden Zähnen kann ermöglicht werden. Das Einsatzspektrum ist also sehr breit – und das Zähne ziehen häufig zu vermeiden.

Non-Compliance: bei schwerer Zahnfehlstellung in Backnang

Dauerhafte Wirkung, keine Mitarbeit erforderlich

Non-Compliance-Geräte sind zudem praktisch: Sie erfordern keine Mitarbeit des Patienten, da sie vorübergehend fest im Mund verankert werden – es müssen also keine Tragezeiten beachtet werden. Dabei wirken sie permanent auf Zähne und Kiefer ein und bewegen sie so kontinuierlich in die richtige Position. Als Non-Compliance-Geräte verwenden wir u.a.:

Weitere Informationen zu Non-Compliance-Geräten finden Sie auch in unserem Ratgeber.